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Rund ums Holz - Forstbegriffe von A-Z

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Holzerntebetrieb Friedbauer

Waldarbeitsschulen

Bayerische Waldarbeitsschulen:

  • Goldberg in Kehlheim
  • Laubau bei Ruhpolding
  • Nürnberg-Buchenbühl

Waldbau

Planmäßige Bewirtschaftung von Wäldern. Dazu gehören unter anderem Bestandespflege und Bestandeserziehung, die Holznutzung, die Waldverjüngung sowie die Bodenverbesserung.

Waldbestand = Bestand

Bezeichnung für einen homogenen Waldteil, der sich hinsichtlich Form, Alter und Baumart von seiner Umgebung abhebt. Er stellt zugleich die kleinste Einheit des waldbaulichen Handelns für einen längeren Zeitraum dar. Man unterscheidet Reinbestände (nur eine Baumart) und Mischbestände (mehrere Baumarten).

Walderschließung

Infrastruktur des Waldes mit einem Netz befestigter Forststraßen und unbefestigter Rückegassen (siehe dort) und Rückewege. Sie dienen dem Transport von Holz und aller übrigen Forsterzeugnisse, Material, Maschinen und Personen. Waldwege stehen den Wanderern und Radfahrern (sofern sich die Waldwege dafür eigenen) zur Verfügung; sie ermöglichen eine wirksame Waldbrandbekämpfung sowie den Katastrophenschutz.

Waldfläche

Gesamtheit aller Flächen, die gemäß Artikel 2 des Waldgesetzes für Bayern als Wald definiert sind. Dies sind im wesentlichen die mit Waldbäumen bestockten Flächen, aber auch Waldwege, Waldlichtungen, aufzuforstende Flächen, und im Zusammenhang mit Wald stehende Gewässer, Moore, Alpenlichtungen und Ödflächen.

Waldfunktionen

Der Wald erfüllt eine Vielzahl unterschiedlichster Funktionen. Sie können eingeteilt werden in die Nutzfunktion (Ertragsfunktion), die Schutzfunktionen (Bodenschutz, Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, Lawinenschutz, Wasserschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz, Lärmschutz, Sichtschutz, Straßenschutz), die Erholungsfunktion sowie Sonderfunktionen (Landschaftsschutz, Naturschutz, Denkmalschutz, Objekt für Forschung und Lehre). verlinken zu Waldfunktionen

Waldgesellschaft

Von Bäumen dominierte Pflanzengesellschaft.

Waldgesellschaft, natürliche

Die natürliche Waldgesellschaft ist eine modellhafte Vorstellung der höchstentwickelten Vegetation (=Schlusswaldgesellschaft), die sich unter den gegenwärtigen Standortverhältnissen unter Ausschluss aller menschlicher Einflüsse an einem Standort einstellen kann.

Waldrand

Grenz- oder Übergangsbereich der Vegetationsform Wald zu anderen Elementen der Landschaft.

Waldschäden, neuartige

Erkrankung der Nadel- und Laubbäume, die überwiegend auf die durch Menschen verursachten Luftverunreinigungen zurückzuführen sind. Für das Auftreten dieser komplexen Walderkrankungen (vorzeitiger Verlust von Nadeln und Blättern, Schädigung des Feinwurzelsystems, Wuchsstörungen und Rindenschäden, Beeinträchtigung der Aufnahme von Nährstoffen und Wasser, erhöhte Anfälligkeit für Schädlinge und extreme klimatische Einflüsse) werden insbesondere Schwefeldioxid sowie Stickoxide verantwortlich gemacht. Auch die langfristige Anreicherung abgelagerter Luftverunreinigungen in Wäldern (Änderung der Bodenqualität) wird als Schadensursache angesehen.

Waldschutz

Darunter versteht man den Schutz des Waldes vor Schäden aller Art einschließlich der Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung. So wird z.B. die Entwicklung von Schadinsekten überwacht, um das Entstehen von Kalamitäten (schädliche Massenvermehrungen) rechtzeitig zu erkennen und die Bekämpfungsnotwendigkeit abschätzen zu können.

Waldsterben

Früher übliche Bezeichnung für neuartige Waldschäden.

Waldweg

siehe Forststraße

Waldweide

Beweidung des Waldes durch Vieh (Kühe, Rinder, Pferde, Schweine, Schafe oder Ziegen). Die Waldweide stellt eine kombinierte land- und forstwirtschaftliche Nutzung dar. Sie wird überwiegend noch im Hochgebirge auf Grund alter Rechte (Forstrechte) ausgeübt.

Wiederaufforstung

Wiederbegründung von Wald auf Kahlflächen. Nach dem Waldgesetz für Bayern müssen Kahlflächen oder durch Schadeinflüsse (Sturm, Schneebruch, Borkenkäfer) entstandene unbestockte Flächen innerhalb von 3 Jahren wieder bepflanzt oder angesät werden.

Wildschäden (im Wald)

Durch Schalenwild verursachte Schäden an Waldpflanzen infolge von Verbiss, Schälen, Fegen und Schlagen.

Wirtschaftsplan

Forstbetriebliches Planungswerk, welches für einen mittelfristigen Zeitraum (10­20 Jahre) die allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze und alle Tätigkeiten in ihrem räumlichen und zeitlichen Ablauf festlegt. (siehe auch Forsteinrichtung)

Wuchsbezirk

Untergliederung der Wuchsgebiete

Wuchsgebiete

Naturräumliche Gliederung, die durch geologische, klimatische, topographische und pflanzensoziologische Kriterien definiert wird. Bayern ist in 15 Wuchsgebiete eingeteilt. Zu ihnen gehören z. B. die Bayerischen Alpen oder der Spessart.

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