Waldarbeitsschulen
Bayerische Waldarbeitsschulen:
- Goldberg in Kehlheim
- Laubau bei Ruhpolding
- Nürnberg-Buchenbühl
Waldbau
Planmäßige Bewirtschaftung von Wäldern. Dazu gehören unter anderem Bestandespflege und Bestandeserziehung, die Holznutzung, die Waldverjüngung sowie die Bodenverbesserung.
Waldbestand = Bestand
Bezeichnung für einen homogenen Waldteil, der sich hinsichtlich Form, Alter und Baumart von seiner Umgebung abhebt. Er stellt zugleich die kleinste Einheit des waldbaulichen Handelns für einen längeren Zeitraum dar. Man unterscheidet Reinbestände (nur eine Baumart) und Mischbestände (mehrere Baumarten).
Walderschließung
Infrastruktur des Waldes mit einem Netz befestigter Forststraßen und unbefestigter Rückegassen (siehe dort) und Rückewege. Sie dienen dem Transport von Holz und aller übrigen Forsterzeugnisse, Material, Maschinen und Personen. Waldwege stehen den Wanderern und Radfahrern (sofern sich die Waldwege dafür eigenen) zur Verfügung; sie ermöglichen eine wirksame Waldbrandbekämpfung sowie den Katastrophenschutz.
Waldfläche
Gesamtheit aller Flächen, die gemäß Artikel 2 des Waldgesetzes für Bayern als Wald definiert sind. Dies sind im wesentlichen die mit Waldbäumen bestockten Flächen, aber auch Waldwege, Waldlichtungen, aufzuforstende Flächen, und im Zusammenhang mit Wald stehende Gewässer, Moore, Alpenlichtungen und Ödflächen.
Waldfunktionen
Der Wald erfüllt eine Vielzahl unterschiedlichster Funktionen. Sie können eingeteilt werden in die Nutzfunktion (Ertragsfunktion), die Schutzfunktionen (Bodenschutz, Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, Lawinenschutz, Wasserschutz, Klimaschutz, Immissionsschutz, Lärmschutz, Sichtschutz, Straßenschutz), die Erholungsfunktion sowie Sonderfunktionen (Landschaftsschutz, Naturschutz, Denkmalschutz, Objekt für Forschung und Lehre). verlinken zu Waldfunktionen
Waldgesellschaft
Von Bäumen dominierte Pflanzengesellschaft.
Waldgesellschaft, natürliche
Die natürliche Waldgesellschaft ist eine modellhafte Vorstellung der höchstentwickelten Vegetation (=Schlusswaldgesellschaft), die sich unter den gegenwärtigen Standortverhältnissen unter Ausschluss aller menschlicher Einflüsse an einem Standort einstellen kann.
Waldrand
Grenz- oder Übergangsbereich der Vegetationsform Wald zu anderen Elementen der Landschaft.
Waldschäden, neuartige
Erkrankung der Nadel- und Laubbäume, die überwiegend auf die durch Menschen verursachten Luftverunreinigungen zurückzuführen sind. Für das Auftreten dieser komplexen Walderkrankungen (vorzeitiger Verlust von Nadeln und Blättern, Schädigung des Feinwurzelsystems, Wuchsstörungen und Rindenschäden, Beeinträchtigung der Aufnahme von Nährstoffen und Wasser, erhöhte Anfälligkeit für Schädlinge und extreme klimatische Einflüsse) werden insbesondere Schwefeldioxid sowie Stickoxide verantwortlich gemacht. Auch die langfristige Anreicherung abgelagerter Luftverunreinigungen in Wäldern (Änderung der Bodenqualität) wird als Schadensursache angesehen.
Waldschutz
Darunter versteht man den Schutz des Waldes vor Schäden aller Art einschließlich der Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung. So wird z.B. die Entwicklung von Schadinsekten überwacht, um das Entstehen von Kalamitäten (schädliche Massenvermehrungen) rechtzeitig zu erkennen und die Bekämpfungsnotwendigkeit abschätzen zu können.
Waldsterben
Früher übliche Bezeichnung für neuartige Waldschäden.
Waldweg
siehe Forststraße
Waldweide
Beweidung des Waldes durch Vieh (Kühe, Rinder, Pferde, Schweine, Schafe oder Ziegen). Die Waldweide stellt eine kombinierte land- und forstwirtschaftliche Nutzung dar. Sie wird überwiegend noch im Hochgebirge auf Grund alter Rechte (Forstrechte) ausgeübt.
Wiederaufforstung
Wiederbegründung von Wald auf Kahlflächen. Nach dem Waldgesetz für Bayern müssen Kahlflächen oder durch Schadeinflüsse (Sturm, Schneebruch, Borkenkäfer) entstandene unbestockte Flächen innerhalb von 3 Jahren wieder bepflanzt oder angesät werden.
Wildschäden (im Wald)
Durch Schalenwild verursachte Schäden an Waldpflanzen infolge von Verbiss, Schälen, Fegen und Schlagen.
Wirtschaftsplan
Forstbetriebliches Planungswerk, welches für einen mittelfristigen Zeitraum (1020 Jahre) die allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze und alle Tätigkeiten in ihrem räumlichen und zeitlichen Ablauf festlegt. (siehe auch Forsteinrichtung)
Wuchsbezirk
Untergliederung der Wuchsgebiete
Wuchsgebiete
Naturräumliche Gliederung, die durch geologische, klimatische, topographische und pflanzensoziologische Kriterien definiert wird. Bayern ist in 15 Wuchsgebiete eingeteilt. Zu ihnen gehören z. B. die Bayerischen Alpen oder der Spessart.
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